Aktuelles
Termine
Vorauszahlungen zur:
Einkommensteuer,
Kirchensteuer,
Körperschaftsteuer
Jeweils zum:
10. März
10. Juni
10. September
10. Dezember



Vorauszahlungen zur Umsatzsteuer Jeweils 10.Tag nach Ablauf jedes Voranmeldezeitraumes (Monat, Quartal, Jahr)

bei Dauerfristverlängerung jeweils einen Monat später
Wichtig: die frühere „Schonfrist” von fünf Tagen über den Abgabetermin hinaus wurde abgeschafft!
Zahlungsschonfrist: 3 Tage