| Rechtsberatung |
| Bank- und Kapitalanlagerecht |
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Zum Bank- und Kapitalanlagerecht zählt auf der einen Seite das Kreditgeschäft mit gewerblichen Darlehensnehmern oder Verbrauchern einschließlich der dazugehörigen Kreditsicherungsinstrumente wie Bürgschaften, Sicherungsübertragungen und Grundpfandrechte. Auf der anderen Seite steht das Kapitalanlagegeschäft mit den damit verbundenen Pflichten zur anleger- und objektgerechten Beratung und Aufklärung des Anlegers. Hinzu kommen umfangreiche Spezialregelungen, etwa zum Wertpapierhandel oder zum Zahlungsverkehr oder auf dem Gebiet des Börsenrechts bis hin zu prozessualen Besonderheiten wie das Kapitalanleger-Musterverfahren. Auf diesem anspruchsvollen Gebiet beraten und vertreten wir vornehmlich Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen. Selbstverständlich stehen wir mit unserem Leistungsangebot aber auch allen anderen Mandanten gerne zur Verfügung. |
| Ihr Ansprechpartner für diesen Bereich: |
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Dr. Oliver Kienle Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht |
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Dr. Matthias Seiler Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
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