Rechtsberatung
Privates Baurecht und Architektenrecht

Wir betreuen Bauunternehmen, Bauhandwerker sowie private, gewerbliche und öffentliche Bauherren auf dem gesamten Gebiet des privaten Baurechts von der Gestaltung von Bauverträgen bis zur Prozessführung.

Architekten oder deren Auftraggeber beraten und vertreten wir in allen vertragsrechtlichen Belangen, insbesondere in den Bereichen Haftung und Honorare.

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