
Rechtsberatung
Steuerberatung
ZOLLRECHT & VERBRAUCHSTEUERRECHT
Im Zollrecht unterstützen wir Sie insbesondere bei der Hilfestellung in Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung (Zolllagerverfahren, aktive bzw. passive Veredelung, vorübergehende Verwendung, Umwandlungsverfahren), sowie bei der Beantragung von Zolltarifauskünften. Des Weiteren beraten wir in einfuhrumsatzsteuerlichen Fragestellungen.
Im Verbrauchsteuerrecht sehen wir unseren Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung in energiesteuerlichen Fragestellungen einschließlich der Voraussetzungen für die steuerliche Befreiung von Energie- und Stromsteuern. Gerne unterstützen wir Sie aber auch bei Problemen im Bereich der übrigen Verbrauchsteuern.
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