AGRARRECHT
Das Recht der Landwirtschaft ist komplex und erstaunlich breit gefächert. Durch spezielle agrarrechtliche Normen werden allgemein geltende Vorschriften teilweise modifiziert oder durch zusätzliche, vielen Beteiligten oft kaum bekannte Regelungen ergänzt. Landwirte benötigen daher immer häufiger eine kompetente rechtliche Begleitung ihres Unternehmens.
Unser Beratungsspektrum umfasst, neben zivilrechtlichen Besonderheiten des landwirtschaftlichen Grundstücks- und Pachtrechts, insbesondere das landwirtschaftliche Verwaltungsrecht. Dazu gehören zunächst das landwirtschaftliche Baurecht sowie umweltrechtliche Materien wie das Immissionsschutzrecht, das Wasserrecht und das Natur- bzw. Artenschutzrecht. Darüber hinaus enthalten unterschiedliche Vorschriften über pflanzliche und tierische Produktion, Lebensmittelrecht sowie Forst- und Jagdrecht eine Vielzahl von Regelungen, die ausschließlich die Landwirtschaft betreffen.
Wir beraten und vertreten Sie auf der Grundlage unserer mehrjährigen Erfahrung bei der Betreuung landwirtschaftlicher Angelegenheiten und bilden bei Bedarf interdisziplinäre Teams, um den Besonderheiten Ihres Falles gerecht zu werden. Wir stehen Ihnen mit unserem wirtschaftlich orientierten Rat, bei außergerichtlichen Verhandlungen mit Behörden oder Vertragspartnern sowie vor Gericht kompetent zur Seite.
ÖKOLOGISCHER LANDBAU
Der Anteil des ökologischen/biologischen Agrarsektors nimmt in den meisten Mitgliedstaaten stetig zu. Besonders in den letzten Jahren ist eine wachsende Verbrauchernachfrage im Vergleich zu konventionellen landwirtschaftlichen Produkten zu verzeichnen. Dadurch ist das Recht des ökologischen Landbaus immer mehr in den Fokus des Gesetzgebers geraten.
Um das Vertrauen der Verbraucher in ökologische/biologische Erzeugnisse zu wahren, wurde in allen Mitgliedsstaaten ein komplexes Regelungs- und Kontrollsystem geschaffen, nachdem alle Betriebe oder Unternehmen, die unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Futtermittel, Saatgut oder Vermehrungsgut erzeugen, aufbereiten, handeln, lagern oder importieren und diese mit dem Hinweis auf die ökologische Erzeugung vermarkten, sich dem Kontrollverfahren nach den EU-Rechtsvorschriften zum ökologischen Landbau durch eine zugelassene Öko-Kontrollstelle unterziehen müssen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Zertifizierung für den ökologischen Landbau, sowohl nach gesetzlichen Standards, insbesondere nach den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007, der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1235/ 2008 mit Regelungen für die Einfuhren aus Drittländern), als auch nach weiteren Standards wie GlobalGAP, QS und QS-GAP.
Zu unserem Beratungsspektrum zählen:
- Auseinandersetzungen mit Kontrollstellen, Kontrollbehörden sowie anderen deutschen oder europäischen Behörden
- Fragestellungen bei Konflikten der Kontrollstelle mit Kontrollbehörden, anderen deutschen bzw. europäischen Behörden oder den zu kontrollierenden Unternehmen
- Fragestellungen zum Kontrollverfahren, insbesondere in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen und privatrechtlichen Standards bei der Erzeugung und Verarbeitung ökologischer Futter- und Lebensmittel sowie deren Handel und Import
- Fragestellungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer zugelassenen Kontrollstelle
- Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren bei vorgeblichen Verstößen gegen das Recht des ökologischen Landbaus
Sie profitieren hierbei von unserem technischen Verständnis im Rahmen des ökologischen Landbaus, unserer langjährigen Praxiserfahrung in diesem Bereich und unserer engagierten Herangehensweise.
Ihre Ansprechpartner
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