STEUERSTRAFRECHT

Die Beratung und Vertretung im Steuerstrafrecht beinhaltet zum einen die Vertretung und Beratung nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Sie ist jedoch ebenfalls zur Vermeidung drohender Steuerstrafverfahren angezeigt. Sei es durch die rechtzeitige Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen oder durch Selbstanzeigen.

Bei der Vertretung in Steuerstrafverfahren wird von uns geprüft, inwieweit der Vorwurf der Steuerverkürzung nach formellem und materiellem Recht gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann auch die mangelnde Kenntnis der Tatumstände  dazu führen, dass der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Einzelfall nicht gerechtfertigt ist. Sofern die Prüfung der Tatumstände ergibt, dass zu Recht eine Einleitung des Steuerstrafverfahrens erfolgte, werden mit dem Mandanten Maßnahmen zur Strafminderung besprochen und angestrebt.

WEITERE GEBIETE DER STEUERBERATUNG