GRUNDERWERBSTEUER

Der Grunderwerbsteuer unterliegt nicht nur der Übergang von inländischen Grundstücken auf einen neuen Rechtsträger, sondern in bestimmten Fällen auch der Übergang von Gesellschaftsanteilen. Die Finanzverwaltung unterzieht den unmittelbaren und mittelbaren Transfer von Grundstücken einer immer genaueren Prüfung. Die dabei erzielten Mehrsteuern sind in der Regel beachtlich. Die genaue Kenntnis der Wirkungsweise der Grunderwerbsteuer gerade bei Umstrukturierungen, Gesellschafterwechsel bei grundbesitzhaltenden Personengesellschaften, Übertragungen von Grundstücken in Mitunternehmerschaften etc. ist daher zur Reduzierung oder Vermeidung von Grunderwerbsteuern von großer Bedeutung.

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Gestaltungen zur Reduzierung oder Vermeidung der Grunderwerbsteuer,
  • Optimierung von Konzernstrukturen aus grunderwerbsteuerlicher Sicht,
  • Hilfestellung bei der Deklaration von Grunderwerbsteuer,
  • Unterstützung bei der Ermittlung des Grundstückswertes als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer,
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren.

WEITERE GEBIETE DER STEUERBERATUNG