WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Wir betreuen sowohl private Mandanten als auch Bauträger, Investoren und Projektentwickler in allen Fragen rund um Errichtung, Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Immobilien. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die enge und professionell organisierte Zusammenarbeit mit WEG-Verwaltern in allen relevanten Bereichen, insbesondere bei der Realisierung von Zahlungsansprüchen der Eigentümergemeinschaft, vom außergerichtlichen Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung, insbesondere auch im Wege der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung, und bei der Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber Bauträgern und Bauhandwerkern einschließlich der Schaffung der WEG-rechtlichen Voraussetzungen.

Selbstverständlich betreuen wir auch WEG-Verwalter in „eigener Sache“, z.B. bei Haftungsfragen oder Vergütungsfragen.
Regelmäßig vertreten wir die Interessen einzelner Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften, auch und gerade im Rahmen von gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahren.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG