Beratung für Berater

Aufgrund der Komplexität im Steuerrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten wird es zunehmend schwieriger für Einzelberater in allen steuerlichen Fragestellungen umfassend beraten zu können.

Hierbei unterstützen wir Sie insbesondere durch steuerrechtliche, erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche und verfahrensrechtliche Expertise aus einer Hand unter Zusicherung eines umfassenden Mandatsschutzes z.B. in folgenden Bereichen:

  • Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Nachfolgeberatung
  • Selbstanzeige & Berichtigungserklärungen
  • Steuerstrafrecht
  • Steuerverfahrensrecht & Steuerprozessrecht

Des Weiteren unterstützen wir Sie auch im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Ihren Mandanten.

WEITERE GEBIETE DER STEUERBERATUNG