NACHFOLGEBERATUNG

Die Regelung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge stellt ein wichtiges Thema im Bereich des Erbrechts dar, das nicht nur für Unternehmer, sondern auch für vermögende Privatpersonen von großer Bedeutung ist. Bei der erbrechtlichen Regelung der Nachfolge sind neben dem Wunsch nach Optimierung auf erbschaftsteuerlicher und ertragsteuerlicher Ebene oftmals auch gesellschaftsrechtliche Aspekte zu beachten.

Wir beraten unsere Mandanten individuell bei ihrer Nachfolgeplanung und persönlichen Testamentsgestaltung unter Berücksichtigung dieser verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkte. Unsere Tätigkeit im Rahmen der Nachfolgeberatung umfasst daneben insbesondere auch Fragen im Zusammenhang mit Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge oder beispielsweise Überlegungen zum Einsatz von Stiftungen (Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung) als Instrument der Nachfolge.

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