GESELLSCHAFTSRECHT

Das Gesellschaftsrecht ist ein traditioneller Schwerpunkt von SCHEIDLE. Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, von der Gründung über den laufenden Betrieb bis zu ihrer Beendigung.

Unser Anspruch ist es, neben einer fundierten Beantwortung von Einzelfragen gesellschaftsrechtliche Gestaltungen so zu erarbeiten, dass damit Ihre Interessen maßgeschneidert für die jeweilige Rechtsform der Gesellschaft umgesetzt werden. Vorausschauende Konflikt- und Haftungsvermeidung stehen dabei für uns im Vordergrund, ohne die steuerlichen und bilanziellen Folgen unserer Vorschläge aus dem Blick zu verlieren. Wir beraten sowohl Einzelgesellschaften und ihre Gesellschafter und Geschäftsführer als auch Unternehmensgruppen und Konzerne.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG