VERTRIEBSRECHT & HANDELSVERTRETERRECHT

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Hinblick auf alle gängigen Vertriebs- und Vermarktungsarten. Mit konkreten Lösungsvorschlägen und Handlungsempfehlungen begleiten wir sie vertrauensvoll, zuverlässig und engagiert bei ihren Entscheidungsprozessen.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:

  • Handelsvertretersysteme, Vertragshandel (Vertragshändlervertrag, Maschinen/Vertragshändlervertrag Kraftfahrzeuge)
  • Wir unterstützen unsere Mandanten auch im Bereich des Vertriebsrechts, etwa bei der Gestaltung und Durchführung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen oder bei Meinungsverschiedenheiten in Zusammenhang mit Beendigung bzw. Kündigung solcher Verträge. Kernbereiche unserer Tätigkeit sind dabei die wirtschaftlich bedeutenden Provisions- und Ausgleichsansprüche wie auch Regelungen zur Absatzorganisation zwischen Unternehmern einerseits und Handelsvertretern, Vertragshändlern, Fachhändlern und/oder Großhändlern andererseits. Schließlich gehören auch Fragen von Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung zu unserem ständigen Repertoire
  • Franchising und Master-Franchising sowie sonstige Vermarktungsverträge (Lizenzverträge/Shop-in-Shop-Verträge)
  • Bierlieferungsverträge

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG