VERWALTUNGSRECHT

Probleme mit einer Behörde? Nicht nur auf den Gebieten des Öffentlichen Baurechts und des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, sondern auch in allen weiteren verwaltungsrechtlichen Fragen stehen wir Unternehmen und Privatleuten mit Rat und Tat zur Seite. Umgekehrt beraten wir auch zahlreiche Städte und Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Eigengesellschaften in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten – vom Erlass eines rechtsmittelfesten Verwaltungsakts bis zum Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge.

Zu unserem Beratungsspektrum zählen:

  • Kommunalrechtliche Fragestellungen: kommunale Selbstverwaltungsgarantie, kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Gemeindeorganen, ordnungsgemäße Beschlussfassung im Gemeinderat, kommunales Haushaltsrecht, Kommunalaufsicht, interkommunale Zusammenarbeit u.v.a.,
  • Umweltrechtliche Fragen aller Art: Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht, Bodenschutzrecht (Altlasten), Abfallrecht,
  • Recht der erneuerbaren Energien,
  • Beamtenrecht und Disziplinarrecht,
  • Verfassungsbeschwerden und Beschwerden zum Europäischen Menschengerichtshof wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

 

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG