HAFTPFLICHTRECHT

Wir sind seit vielen Jahren auf diesem Rechtsgebiet tätig, und zwar vornehmlich in den Bereichen:

  • Haftung aus Verkehrs- und anderen Unfällen,
  • Betriebs- und Vermögensschaden-Haftpflicht von gewerblichen und freiberuflich tätigen Unternehmern, insbesondere Architekten und Bauunternehmern sowie Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Im Haftpflichtrecht vertreten wir sowohl Anspruchsteller als auch Versicherer und in Abstimmung mit diesen Gewerbetreibende und Freiberufler, die wegen eines Haftpflichtfalles auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

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