Kartellrecht

Das Kartellrecht gehört zu den zentralen Rechtsgebieten unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Neben dem nationalen Recht ist dieses Rechtsgebiet inzwischen maßgeblich durch europarechtliche Vorgaben bestimmt, aufgrund derer das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in den letzten Jahren mehrfach novelliert wurde. Ziel des GWB wie des EU-Kartellrechts ist es, den Wettbewerb als Garant für Leistungsfähigkeit und allgemeine Wohlstandsförderung vor Beschränkungen zu schützen und Verstöße (z.B. durch hohe Bußgelder oder andere Rechtsfolgen wie der Nichtigkeit von betroffenen Verträgen) zu sanktionieren. Daraus ergeben sich nicht nur für Großkonzerne, sondern auch für mittelständische Unternehmen und Unternehmensvereinigungen bezüglich ihrer Geschäftspraxis eine Reihe gesetzlicher Anforderungen, die sich aus einem komplexen System von Regeln und Ausnahmen herleiten.

SCHEIDLE & PARTNER bietet Unternehmen fundierte rechtliche Beratung, um innerhalb des gesetzlichen Rahmens kartellrechtskonform und zugleich unternehmerisch erfolgreich zu agieren:

  • durch die kartellrechtskonforme Gestaltung von Vereinbarungen, u.a. im Zusammenhang mit Einkaufs-, Produktions- und Lieferverträgen, Exklusivitätsvereinbarungen, Forschungs- und Entwicklungsverträgen oder bei Joint-Ventures, Unternehmens-Kooperationen und Unternehmenszusammenschlüssen,
  • durch die Begleitung und Verteidigung gegenüber Kartellbehörden,
  • durch Abwehr und Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG