ERBRECHT

Wir bieten unseren Mandanten auf dem gesamten Gebiet des Erbrechts umfassende Beratung, Vertretung und sonstige Unterstützung. Im Hinblick auf die Regelung des eigenen Nachlasses beraten wir unsere Mandanten vorausschauend sowohl bei der lebzeitigen Übertragung von Vermögen bzw. Vermögensgegenständen, als auch bei der Erstellung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag). Hierbei wird selbstverständlich auch besonderes Augenmerk auf Steueroptimierung gelegt.

Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und, falls notwendig, auch gerichtlich bei der Durchsetzung sowie Abwehr erbrechtlicher Ansprüche. Zu unserem Leistungsspektrum zählt dabei insbesondere:

  • Erstellung letztwilliger Verfügungen
  • Nachlassauseinandersetzung
  • Vertretung im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht
  • Testamentsvollstreckung
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Beratung bzgl. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Dabei profitieren unsere Mandanten von langjähriger Erfahrung und der engen fachlichen Zusammenarbeit mit den Kollegen aus den angrenzenden Bereichen wie Steuerrecht, Familienrecht sowie Gesellschaftsrecht.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG