GEMEINNÜTZIGKEITSRECHT

Die Bedeutung des Non-Profit-Bereichs und die Regelungsdichte für gemeinnützige Körperschaften haben in den letzten Jahren weiter deutlich zugenommen. Dies zwingt viele gemeinwohl-orientierte Einrichtungen zur Neuausrichtung ihrer Strukturen. Bei den gebotenen Anpassungen ist auf die steuerlichen Regelungen zur Gemeinnützigkeit besonders zu achten, da Gestaltungsfehler den Status der Gemeinnützigkeit unmittelbar gefährden und existenzbedrohende Steuernachforderungen auslösen könnten.

Doch auch Fehler im Alltagsgeschäft gemeinnütziger Körperschaften oder bei Vertragsgestaltungen können fatale steuerliche Folgen haben, die bei vorausschauender Beratung vermieden werden können. Wichtig ist hierbei auch die Sensibilisierung der Mandanten für die kritischen Fragestellungen. Wir verfügen über umfassende und langjährige Erfahrung darin, gemeinnützige Körperschaften sowohl bei Gründung und Umstrukturierungen als auch bei laufenden Fragestellungen kompetent zu beraten.

WEITERE GEBIETE DER STEUERBERATUNG