PRESSERECHT

Ehre und Reputation gehören für Unternehmen wie Einzelpersönlichkeiten zu den höchsten Rechtsgütern. Persönlichkeitsrecht, Unternehmensinteresse und Pressefreiheit stehen dabei oft im Widerstreit. Unwahre Behauptungen, unerlaubte Schmähkritik, rechtswidrig hergestellte oder verwendete Foto- und Filmaufnahmen oder Berichterstattung aus der Privatsphäre können den guten Ruf einer Persönlichkeit und die wirtschaftlichen Grundlagen eines Unternehmens nachhaltig beschädigen.

Das Presserecht bietet Instrumente der Gegenwehr:

  • Im Äußerungsrecht beraten wir Unternehmen sowie Privatpersonen und führen presse- und persönlichkeitsrechtliche Auseinandersetzungen.
  • Wir unterstützen Sie fachkundig und mit Gespür für die rechtlichen und journalistischen Fragestellungen bei der strategischen Auswahl und Durchsetzung wirksamer presserechtlicher Maßnahmen: Ob Gegendarstellung, Unterlassung, Widerruf, Schmerzensgeld oder Schadenersatz die richtige Maßnahme darstellt und Erfolg verspricht, ist eine Frage der gründlichen Analyse und der angemessenen Reaktion auf den konkreten Anlass.
  • Wir prüfen für Sie zunächst die Ausgangslage und dann die juristischen Instrumente. Gemeinsam mit unseren Mandanten und deren Rechts- und Kommunikationsabteilungen erörtern wir auch die Wirkungen und Folgen presserechtlicher Maßnahmen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Redaktionen, Verlagen und Sendern.

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