UMWELTRECHT

Das Umweltrecht hat sich zu einer vielschichtigen Rechtsmaterie aus unionsrechtlichen Vorgaben sowie bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften entwickelt. Es spielt bei der Umsetzung unternehmerischer, aber auch kommunaler und privater Vorhaben eine immer größere Rolle.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrechts sowie im Bodenschutz- und Abfallrecht. Dazu zählen insbesondere behördliche Genehmigungsverfahren sowie die Prüfung behördlicher Maßnahmen und umweltschützender Verordnungen, Satzungen und Allgemeinverfügungen. Sie profitieren hierbei von unserem technischen Verständnis und unserer engagierten Herangehensweise. Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Verwaltung und Verbänden und können auf ein Netzwerk spezialisierter Sachverständiger zurückgreifen. Wir erarbeiten mit Ihnen und für Sie eine praxisgerechte und wirtschaftliche Lösung.

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