BANKRECHT & KAPITALMARKTRECHT

Bankrechtlich beraten wir Finanzunternehmen sowie gewerbliche oder private Kreditnehmer bei der Kreditgewährung, Sicherheitenbestellung und –verwertung. Dazu gehören etwa Kreditsicherungsinstrumente wie Bürgschaften, Garantien, Patronatserklärungen, Sicherungsübertragungen oder Grundpfandrechte.

Zum Kapitalmarktrecht erstreckt sich unsere Beratung auf das gesamte Kapitalanlagegeschäft und die mit ihm verbundenen anleger- und objektgerechten Beratungs- und Aufklärungspflichten. Hinzu kommt die Beratung zu umfangreichen Spezialregelungen wie etwa Wertpapierhandel, Zahlungsverkehr oder Börsenrecht bis hin zum Kapitalanlagegesetzbuch oder prozessualen Besonderheiten von Kapitalanleger-Musterverfahren.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG