FAMILIENRECHT

Wir haben langjährige Erfahrung im gesamten Bereich des Familienrechts und können unsere Mandanten daher umfassend beraten und betreuen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Vorausschauende Gestaltung eines Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrags unter umfassender Berücksichtigung seiner erb- und steuerrechtlichen Aspekte und seiner Auswirkungen auf die Stellung der Beteiligten als Unternehmer oder Mitglieder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft,
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in familienrechtlichen Auseinandersetzungen, also die Durchführung des eigentlichen Scheidungsverfahrens, aber auch die Regelung sämtlicher Folgesachen wie Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung und Hausrat.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG