MIETRECHT

Mietverhältnisse sind Dauerschuldverhältnisse, die die Beteiligten oftmals über Jahre hinweg aneinander binden, und die für ihre wirtschaftlichen Dispositionen sehr bedeutsam sind. Wir begleiten Vermieter und Mieter kompetent in jeder Phase des Mietverhältnisses:

Angefangen bei den Vertragsverhandlungen, über die Erstellung sowie Überprüfung und Überarbeitung von Mietverträgen, die formgerechte Gestaltung von Nachträgen bis hin zur außergerichtlichen und – in manchen Fällen unvermeidbaren – gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche, auch im Rahmen von Insolvenzverfahren. Unser Anspruch ist dabei, die Zielsetzungen und wirtschaftlichen Vorgaben unserer Mandanten in rechtssicherer Weise durchzusetzen.

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter insbesondere in den Bereichen:

  • Gewerberaummiete,
  • Pacht,
  • Leasing (Operating/Finanzierung),
  • Wohnraummiete,
  • Contracting.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG