ENERGIE & VERSORGUNG

Wir verfügen über besondere Erfahrungen und bieten eine anspruchsvolle, praxisorientierte Beratung in allen Belangen des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere zu den insoweit einschlägigen Aspekten des Kartell- und Vergaberechts, des Wettbewerbsrechts, des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, des Steuer- und Gesellschaftsrechts und des Kommunalrechts.

Unser Team arbeitet mit allen Akteuren des Energiesektors zusammen: mit Energieversorgern und -erzeugern, mit Energieverkäufern und Anlagenbetreibern sowie mit Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. Wir beraten sowohl projekt- und transaktionsbezogen als auch zum laufenden Geschäft und zu Fragen der Finanzierung.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG