ARBEITSRECHT & DIENSTVERTRAGSRECHT

Wir bieten unseren Mandanten Unterstützung im gesamten Spektrum des Arbeitsrechts an:

  • Beratung für die Vertragsgestaltung und betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen,
  • Hilfe bei allen Streitigkeiten aus dem gesamten Bereich des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts.


Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Dienstvertragsrecht der Geschäftsführer und Vorstände einschließlich sie betreffender Fragestellungen aus dem Bereich „Compliance“,
  • Recht der Arbeitnehmerüberlassung (insbesondere im Baugewerbe),
  • Insolvenz-Arbeitsrecht.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG