STEUERVERFAHRENSRECHT & STEUERPROZESSRECHT

Das Steuerverfahrens- und prozessrecht unterscheidet sich zum Teil erheblich vom Verfahrens- und prozessrecht anderer Rechtsgebiete. Wir unterstützen Sie daher professionell sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Verfahren der Finanzgerichtsbarkeit. Darüber hinaus beraten wir Sie hinsichtlich der allgemeinen Vorschriften betreffend die Änderung von Steuerbescheiden, prüfen die Rechtmäßigkeit der nachteiligen Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide durch die Finanzverwaltung sowie die Möglichkeit der Berücksichtigung (versehentlich) unterbliebener Geltendmachung von Aufwendungen und sonstiger Steuervorteile.

WEITERE GEBIETE DER STEUERBERATUNG