COMPLIANCE

Regelkonformes und gesetzestreues Handeln und Verhalten wird unter dem Oberbegriff "Compliance" nicht nur von weltweit agierenden Großkonzernen gefordert. Wie aus fast täglich der Presse zu entnehmenden Meldungen zu erkennen ist, betrifft Compliance jedes Unternehmen – vom Einzelunternehmen bis zur Aktiengesellschaft. In der Praxis besteht dabei für die Verantwortlichen die Schwierigkeit, den Anforderungen der Compliance, also diverser gesetzlicher Vorgaben aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten,  gerecht zu werden und die Risiken einer Haftung des Unternehmens und einer persönlichen Haftung seiner handelnden Personen zu minimieren.

Unser Beraterteam unterstützt Sie gerne dabei, in Ihrem Industrieunternehmen, mittelständischen Betrieb oder Einzelunternehmen Strukturen zu schaffen, die diese Herausforderungen bestehen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein System, das auf die konkreten Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist und unterstützen Sie dabei, diese Strukturen dauerhaft aufrecht zu erhalten und den sich ständig verschärfenden Vorgaben anzupassen.

Daneben stehen Ihnen für konkrete Fragestellungen in allen zentralen Themen des Wirtschaftsrechts und des allgemeinen Zivilrechts, aber auch in den einzelnen Fachbereichen wie Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, gewerblicher Rechtsschutz (einschließlich Patentrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Urheberrecht), IT-RechtTransportrechtEnergierechtInsolvenzrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht unsere jeweiligen Spezialisten zur Verfügung. In der Schnittstelle zum Thema Wirtschaftsstrafrecht liegt der Schwerpunkt dabei insbesondere in der Strafprävention.

Die enge fachliche Zusammenarbeit mit den SCHEIDLE-Steuerberatern gewährleistet unseren Mandanten jederzeit die ganzheitliche Berücksichtigung aller relevanten Belange ihres Unternehmens. Insbesondere im konkreten Einzelfall unterstützt unser erfahrenes Team Sie gerne dabei, diesen möglichst schnell und diskret zu lösen.

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