BAURECHT & ARCHITEKTENRECHT

Seit vielen Jahren betreuen wir Bauunternehmen, Bauhandwerker sowie private, gewerbliche und öffentliche Bauherren und Investoren auf dem gesamten Gebiet des privaten Baurechts von der Gestaltung von Bauverträgen bis zur Prozessführung sowie im Vergaberecht, außerdem im Immobilienrecht und im öffentlichen Baurecht.

Architekten oder deren Auftraggeber beraten und vertreten wir in allen vertragsrechtlichen Belangen, insbesondere in den Bereichen Haftung und Honorare.

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