SELBSTANZEIGEN & BERICHTIGUNGSERKLÄRUNGEN

Die Berichtigung von Steuererklärungen kann bei Geschäftsführerwechseln in Kapitalgesellschaften in Betracht zu ziehen sein. Hier stellt sich oft die Frage, wie man sich als Vorstand oder Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft verhalten soll, wenn man erkennt, dass der Vorgänger seine steuerlichen Pflichten wissentlich oder unwissentlich verletzt hat.

Aber auch im Falle der Erbschaft kann eine Berichtigung der Steuererklärungen für den Erblasser erforderlich werden, wenn dieser Einkünfte in seiner Steuererklärung nicht angegeben hat oder in sonstiger Weise seiner Erklärungspflicht nicht nachkam.

Im Zuge der Globalisierung kommt auch der Nacherklärung von ausländischen Einkünften, insbesondere im Bereich des Kapitalvermögens, wofür bei uns eine besondere Expertise aufgrund einer Vielzahl von erfolgreich bearbeiteten Fällen besteht, zunehmend größere Bedeutung zu.

In allen Fällen ist es erforderlich, dass die Nacherklärung korrekt, vollständig und vor Entdeckung der Tat erfolgt. Teilselbstanzeigen sind nach neuer Rechtslage nicht mehr strafbefreiend möglich. Wir unterstützen Sie hier sowohl in der Wahl der richtigen Form der Berichtigung/Selbstanzeige als auch in der korrekten Ermittlung Ihrer Einkünfte.

WEITERE GEBIETE DER STEUERBERATUNG