VERGABERECHT

In vergaberechtlichen Fragen sind wir kompetente Ansprechpartner für öffentliche Auftraggeber wie für potentielle Auftragnehmer zu sämtlichen Fragen rund um die Ausschreibung von Bauleistungen (VOB/A), Liefer- und Dienstleistungen und freiberuflichen Leistungen (VgV) im Oberschwellenbereich wie im Unterschwellenbereich.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst:

  • Vorbereitung von Vergabeverfahren (Ausschreibungspflichten, Wahl des richtigen Vergabeverfahrens, In-House-Vergaben, public-private-partnerships und öffentlich-öffentliche Partnerschaften, Kooperationen in Bietergemeinschaften und Einsatz von Nachunternehmern),
  • Durchführung von Vergabeverfahren (Führen des Vergabevermerks, Rügen von Vergabeverstößen, Prüfung und Wertung der Angebote, Ausschluss von Teilnehmern),
  • Abschluss des Vergabeverfahrens (Vorabinformationen, Zuschlag oder Aufhebung) nebst der Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Vergabesenaten.

Unsere Mandanten profitieren von der reichhaltigen praktischen Erfahrung und wissenschaftlichen Expertise unserer Anwälte. RA Wolfgang Schneider ist seit 1999 ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Südbayern und hat als Syndikusanwalt und Projektleiter jahrzehntelange Erfahrung in Ausschreibungsverfahren. Schneider hält regelmäßig Seminare und Schulungen im Vergaberecht.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG