VERSICHERUNGSRECHT

Im Versicherungsrecht beraten und vertreten wir Unternehmen, Versicherer, Versicherungsmakler sowie Versicherungsvermittler und deren Kunden (Versicherungsnehmer). Besonderen Wert legen wir auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller an der Haftungsabwehr Beteiligten, d.h., dem in Anspruch Genommenen, dem Versicherungsnehmer, dem Makler und dem Versicherer.

Unsere versicherungsrechtliche Expertise liegt in der

  • Beratung beim Abschluss von Versicherungsverträgen (z.B. einer D&O – Versicherung, aber auch von Haftpflicht- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen);
  • Auslegung von Versicherungsbedingungen;
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag;
  • Prüfung der Eintrittspflicht von Versicherern und Beantwortung von Fragen zum Deckungsverhältnis;
  • Entwicklung einer Strategie zur Haftungsabwehr in Haftpflichtfällen – oftmals in Abstimmung mit dem zuständigen Versicherer; insbesondere für Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Versicherungsmakler und –vermittler;

Ein weiterer Schwerpunkt unser Tätigkeit liegt im Bereich der D&O-Versicherung,

  • zum einen in der Gestaltung einschlägiger Verträge unter Berücksichtigung der gesellschaftsvertraglichen Besonderheiten jedes Einzelfalles,
  • zum anderen in der Abwehr von Ansprüchen, welche gegen Vorstände und Geschäftsführer von Gesellschaftern oder Insolvenzverwaltern geltend gemacht werden.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG