IT-Recht & Telekommunikationsrecht

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten mit technischem Verständnis und praktischer Erfahrung zu den Rechtsfragen der Informationstechnologie und Telekommunikation, die durch eine sehr dynamische Entwicklung geprägt sind.

Das betrifft von der IT-Vertragsgestaltung über den Fernabsatz und das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, den gewerblichen Rechtsschutz, das Telekommunikations- und Datenschutzrecht, die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologie, spezielle Businessmodelle der IT-Branche bis hin zu Besonderheiten des Straf- und Strafprozessrechts.

Unser Beratungsspektrum umfasst insbesondere:

  • IT-Vertragsrecht, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB (Verträge zu IT-Projekten, zur Erstellung und Überlassung individueller Software, zum Vertrieb von Standard-Software, zur individuellen Anpassung von Standard-Software (Customizing), zur Software-Pflege, zu Hardware-Kauf und Vertrieb, Outsourcing-Verträgen, Produktions- und Kooperationsverträgen und zu Vertraulichkeitsvereinbarungen)
  • Wahrnehmung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business) sowie Bezügen zum Wettbewerbsrecht und Urheberrecht, rechtliche Gestaltung von Internetauftritten und Webshops, Fernabsatzverträge und Widerrufsbelehrungen
  • Themen des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Fragen zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit von Informationstechnologien,
  • Recht der Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste, insbesondere Recht der Telekommunikation
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht
  • Internationale Fragestellungen, einschließlich internationales Privatrecht.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG