ÖFFENTLICHES BAURECHT

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten umfassend auf dem Gebiet des Öffentlichen Baurechts in allen Fragen des Bauordnungsrechts, Bauplanungsrechts, Immissionsschutzrechts und Planfeststellungsrechts. Von der Schaffung von Baurecht (Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne) über Genehmigungsverfahren (Baugenehmigung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Planfeststellungsverfahren) bis hin zum abwehrenden Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung eines Nachbarn oder gegen nachteilige Festsetzungen eines Bebauungsplan stehen wir Kommunen, Unternehmen und Privatleuten kompetent zur Seite.

Unser Beratungsspektrum erfasst auch die klassischen Begleitfragen der Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge und sonstigen Kommunalabgaben, der städtebaulichen Verträge, des Denkmalschutzrechts, Umweltrechts (Naturschutzrecht, Wasserrecht, Abfallrecht, Immissionsschutzrecht), der Raumordnung sowie der Flurbereinigung, Umlegung und Enteignung.

WEITERE GEBIETE DER RECHTSBERATUNG